Versicherung

PZ-SOP-16

Freigabe

Aktion Rolle Datum Name Unterschrift
Erstellt PM/ QMV 06.04.2023 Franziska Weis
Geprüft Stellv. Leitung der Studienzentrale 06.04.2023 Valentina Puntmann
Freigegeben Leitung der Studienzentrale 07.04.2023 Eike Nagel

1 Metainformation 2

1.1 Zweck 2

1.2 Anwendungsbereich 2

1.3 Verantwortlichkeiten 2

1.4 Adressaten 2

1.5 Schulung 2

1.6 Prozesseigner 2

1.7 Kennzahlen 2

2 Allgemeines 2

2.1 Hintergrund 2

2.2. Verantwortlichkeiten 2

3 Beantragung der Versicherung 3

3.1 Versicherungsbeantragung 3

3.2 Versicherungsbedingungen, Angebotsprüfung 3

3.3. Versicherungsbestätigung einreichen 3

3.3 Dokumentenablage 3

3.4 Schadensersatzansprüche des Probanden 3

4 Anhang 4

4.1 Mitgeltende Dokumente 4

4.2 Versionshistorie 4

Metainformation

Zweck

Diese Standard Operating Procedure (SOP) dient als Information im Prüfzentrum über die Prozesse und Verantwortlichkeiten für die Beantragung einer Versicherung durch den Sponsor.

Anwendungsbereich

Diese SOP ist anwendbar für alle Prozesse im Prüfzentrum

Verantwortlichkeiten

Der Prozesseigner ist für die korrekte Durchführung dieses Prozesses und für den Inhalt und die Aktualisierung dieser SOP verantwortlich.

Der QMV ist für die Prüfung und Aktualisierung dieser SOP im angegeben Rhythmus (QM-SOP-04 Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen) zuständig.

Diese SOP muss von dem Prozesseigner und QMV auf Vollständigkeit, Korrektheit und Angemessenheit überprüft und von der Leitung der Studienzentrale freigegeben werden.

Adressaten

  • QMV der Studienzentrale des Instituts

  • Leitung der Studienzentrale

  • Stellv. Leitung der Studienzentrale

  • Prozesseigner

  • Alle an der klinischen Prüfung beteiligten Mitarbeiter des Prüfzentrums der Studienzentrale des Instituts

Schulung

Wir verweisen auf die SOP HR-SOP-01_Schulungskonzept am Prüfzentrum.

Prozesseigner

  • Projektmanager

Kennzahlen

Derzeit sind keine Kennzahlen festgelegt.

Allgemeines

Hintergrund

Studienteilnehmer, die unter anderem zur Entwicklung neuer Arzneimittel an klinischen Prüfungen teilnehmen, sind besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Für jede klinische Prüfung muss eine angemessene Versicherung abgeschlossen werden, um den potenziellen Schaden eines Studienteilnehmers abdecken zu können. (AMG §40). Die Studienteilnehmerversicherung schützt die Studienteilnehmer in klinischen Prüfungen und damit auch den Sponsor der klinischen Prüfung während der gesamten Prüfung- und Nachhaftungsdauer.

2.2. Verantwortlichkeiten

Der Sponsor muss sicherstellen, dass die klinische Prüfung über den gesamten Zeitraum durch eine angemessene Probanden Versicherung und Entschädigung gedeckt ist. Zusätzliche Verletzungsgefahren bestehen für Probanden am Standort der klinischen Prüfung sowie auf den An- und Abfahrtswegen – vorteilhaften Schutz für die Prüfungsteilnehmer bietet hier eine kombinierte Beantragung einer Probanden-Unfallversicherung.

Beantragung der Versicherung

Versicherungsbeantragung

Die Durchführung von klinischen Prüfungen unterliegt der Genehmigungspflicht. Um diese Genehmigung zu erhalten, muss eine entsprechende Studienteilnehmerversicherung vorhanden sein. Eine Probandenversicherung ist gesetzlich verpflichtend und eine wesentliche Zulassungsvoraussetzung bei der Ethik-Kommission für die klinische Prüfung. Die Good Clinical Practice (GCP) fordert sie global ein.

Die Beantragung der Studienteilnehmerversicherung erfolgt meist am Ende der Studienvorbereitung aufgrund des Risikobeurteilungsvermögens des Versicherungsunternehmens. Der Sponsor muss dem Versicherungsunternehmen für diese Risikobeurteilung die finale Patienteninformation und das Studienprotokoll vorlegen, erst dann kann ein Angebot des Versicherungsunternehmens erstellt werden. Sollte eine klinische Prüfung mit einem Prüfzentrum im Ausland stattfinden, erfolgt eine separate Beantragung. Der Sponsor muss für Rückfragen der Versicherung zur Verfügung stehen, beispielsweise bei der Anzahl der Rekrutierungen pro Prüf-Zentrum.

Versicherungsbedingungen, Angebotsprüfung

Der Sponsor sollte sich bei verschiedenen Versicherungsanbietern Vergleiche einholen. Allgemeine Voraussetzungen:

  • haftungsunabhängig,

  • Sitz des Versicherers

  • risikoadaptierter Gesamtumfang

  • Einzelleistung bei Tod oder dauerhafter Erwerbsunfähigkeit: 500.000 €, nicht zwingend erforderlich bei Phase IV Studien

3.3. Versicherungsbestätigung einreichen

Der Sponsor muss die Versicherungsbestätigung mit allen weiteren Antragsunterlagen bei der federführenden Ethikkommission zur Genehmigung einreichen (PM-SOP-12_Behördeneinreichung).

Dokumentenablage

Die Versicherungsbestätigung wird vom Prüfzentrum im Investigator Site File (ISF) abgelegt.

Schadensersatzansprüche des Probanden

Im Falle eines gesundheitlichen Risikos für den Studienteilnehmer kann der Betroffene einerseits Schadens- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Sponsor der klinischen Prüfung geltend machen, andererseits hat er einen direkten Anspruch gegen die zu seinen Gunsten abgeschlossene Probandenversicherung.

Anhang

Mitgeltende Dokumente

Nr. Dokumenten ID Dokumententitel
1 HR-SOP-01 Schulungskonzept am Prüfzentrum
2 QM-SOP-04 Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen
3 QM-LIS-04 Dokumentations und Aufzeichnungsmatrix

Die Versionen und das Gültigkeitsdatum der referenzierten Dokumente sind in der Dokumentations-und Aufzeichnungs-Matrix dokumentiert.

Versionshistorie

Version Gültigkeitsdatum Autor Beschreibung der Änderung
01 2023-04-14 FW Erste Version