Umgang mit Betrug und Fehlverhalten am Prüfzentrum
PZ-SOP-18
Freigabe
| Aktion | Rolle | Datum | Name | Unterschrift |
|---|---|---|---|---|
| Erstellt | PM/ QMV | 06.04.2023 | Franziska Weis | |
| Geprüft | Stellv. Leitung der Studienzentrale | 06.04.2023 | Valentina Puntmann | |
| Freigegeben | Leitung der Studienzentrale | 07.04.2023 | Eike Nagel |
2.1 Definition von Betrug und Fehlverhalten 3
2.2 Beispiele für Betrug und Fehlverhalten 3
2.3.2 Wann sollte der Verdacht auf Fehlverhalten/Betrug gegeben sein? 3
2.3.3 Was ist bei Verdacht auf Fehlverhalten/Betrug zu tun? 4
2.4 Vorbeugende Maßnahmen und Maßnahmen zur Aufdeckung von Fehlverhalten/Betrug 5
Metainformation
Zweck
Diese SOP beschäftigt sich mit dem Umgang von Fehlverhalten innerhalb klinischer Prüfungen am Prüfzentrum. Ziel dieser SOP ist es, Qualitätsstandards zu definieren, zu beschreiben, wie vermutete oder bestätigte Fälle von Fehlverhalten im Prüfzentrum, beim oder anderen an klinischen Prüfungen beteiligten Kooperationseinrichtungen zu behandeln sind, und die Konsequenzen zu skizzieren.
Anwendungsbereich
Diese SOP ist für alle Prozesse in klinischen Prüfungen am Prüfzentrum anwendbar.
Verantwortlichkeiten
Alle Mitarbeiter am Prüfzentrum der Studienzentrale müssen sich beim Umgang mit Betrug und Fehlverhalten an diese SOP halten. Die Leitung der Studienzentrale muss grundsätzlich bei Verdachtsfall eines Betrugs oder Fehlverhaltens mit einbezogen werden und regelmäßig über den aktuellen Stand informiert werden.
Der Prozesseigner ist für die korrekte Durchführung dieses Prozesses und für den Inhalt und die Aktualisierung dieser SOP verantwortlich.
Der QMV ist für die Prüfung und Aktualisierung dieser SOP im angegeben Rhythmus (QM-SOP-04 Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen) zuständig.
Diese SOP muss von dem Prozesseigner und QMV auf Vollständigkeit, Korrektheit und Angemessenheit überprüft und von der Leitung der Studienzentrale freigegeben werden.
Adressaten
QMV der Studienzentrale des Instituts
Leitung der Studienzentrale
Stellv. Leitung der Studienzentrale
Prozesseigner
Projektmanager
Alle Mitarbeiter am Prüfzentrum der Studienzentrale des Instituts
Schulung
Wir verweisen auf die SOP HR-SOP-01_Schulungskonzept am Prüfzentrum.
Prozesseigner
- QMV
Kennzahlen
Derzeit sind keine Kennzahlen festgelegt.
Allgemeines
Definition von Betrug und Fehlverhalten
Fehlverhalten in der Forschung bedeutet Fälschung, Verfälschung oder Plagiat beim Vorschlagen, Durchführen oder Überprüfen von Forschungsarbeiten oder beim Berichten von Forschungsergebnissen.
Fälschung ist das Erfinden von Daten oder Ergebnissen und deren Aufzeichnung oder Meldung
Verfälschung ist die Manipulation von Forschungsmaterialien, -geräten oder -verfahren oder das Ändern oder Weglassen von Daten oder Ergebnissen, so dass die Forschung in den Forschungsunterlagen nicht korrekt dargestellt wird.
Plagiat ist die Aneignung von Ideen, Verfahren, Ergebnissen oder Worten einer anderen Person, ohne diese entsprechend zu würdigen
Beispiele für Betrug und Fehlverhalten
Probleme mit Ethikkommittee (EK) und/oder Investigational Review Board (IRB)
EK/IRB werden nicht benachrichtigt
Keine Genehmigung durch EK/IRB
Keine Dokumentation der EK/IRB
Fahrlässigkeit
Fehler bei Aufzeichnungen
Fälschung der Daten, damit Sie besser mit den eigenen Theorien übereinstimmen
Einschluss von Patienten
Datumsänderungen
Einschluss von nicht zugelassenen Patienten
Fälschung der Daten, z.B. Eintragungen einer fiktiven Person
Druckausübung zur Einwilligung zur Studie
Versäumnis der Einwilligung
Vorsätzliches Verschweigen von Informationen, z.B. von unerwünschten Ereignissen
Prüfung
- Verwendung von Blut-/Urinproben, die nicht vom Patienten abstammen
Patienten
Gefälschte Patiententagebücher
Fragebögen, die nicht vom Patienten, sondern vom Personal ausgefüllt wurden
Falsche Verwendung von Statistiken
Verwendung ungeeigneter Techniken
Falsche Analysen
Nichteinhaltung des Protokolls
Täuschende Berichterstattung, z.B. durch Auslassen negativer Ergebnisse
Veröffentlichung
Keine Veröffentlichung
Nicht beschriebene Schwächen der Studie
Doppelte Veröffentlichung
Nicht offengelegte Interessenskonflikte
Verfahren/Umgang
Grundregeln
Es herrschen einige Grundregeln für den Umgang mit Fehlverhalten, bzw. dem Vermuten von Fehlverhalten.
Alle beteiligten Personen (die Person, die des Fehlverhaltens verdächtigt wird und die Person, die den Verdacht auf Fehlverhalten meldet) haben Recht auf Schutz vor unfairer Behandlung
Vorschnelle Schlussfolgerungen sollten vermieden werden
Die meldende Person darf aufgrund ihrer Meldung nicht bestraft werden
Wann sollte der Verdacht auf Fehlverhalten/Betrug gegeben sein?
Im Folgenden sind Beispiele aufgelistet, die auf Fehlverhalten/Betrug hinweisen könnten.
Jede Situation muss individuell behandelt werden!
Schwierigkeiten bei der Vereinbarung von Sitzungen mit dem Sponsor/Sponsor Beauftragten
Daten sind nicht zugänglich/Krankenakte nicht vorhanden
Separater Ordner für Krankenakte/Quelldaten etc.
Quelldaten nicht abrufbar
Verweigerung der Überprüfung von Quelldaten
Unterschriften derselben Handschrift auf Einwilligungserklärung verschiedener Personen
Hohe Rekrutierungsrate trotz kleinem Einzugsgebiet oder seltener Indikation
- Schnellere Rekrutierung als alle anderen Zentren der Studie
Fehlendende Identifizierung
Absurde klinische Muster, z.B. Typ-1-Diabetiker ohne antidiabetische Therapie
Probleme mit der Studienmedikation
Ungeöffnete Studienmedikation, obwohl sie laut Dokumentation ausgegeben wurde
Zurückgegebene Studienmedikation, welche sauber und ohne Gebrauchsspuren sind
Prüfpräparat weist bei allen Studienteilnehmern identische Gebrauchsspuren auf
Unplausible Trends:
Viele Patienten mit gleichem Geburtsdatum
Identische Werte für mehrere Variablen bei verschiedenen Patienten
Laborwerte
EKG
Bevorzugte Endziffern
Geringe Variabilität, wenige Extremwerte, Werte nah an der erwarteten/gewünschten Verteilung
Versuchspersonen kommen ausnahmslos genau zum geplanten Zeitpunkt über längere Zeiträume hinweg
100% Medikamenteneinhaltung
Einheitliche Handschrift/Symbole/Ausfüllmuster in Patiententagebüchern
Durchgängige Verwendung desselben Stiftes
Was ist bei Verdacht auf Fehlverhalten/Betrug zu tun?
Wenn der Verdacht auf einen Fall des Fehlverhaltens/Betrugs besteht, muss immer grundsätzlich die Leitung der Studienzentrale mit einbezogen werden und regelmäßig über den Stand in Kenntnis gesetzt werden:
Sammeln von zusätzlichen Beweisen, die den Verdacht bestätigen oder entkräften
Fehlverhalten/Verdacht auf Fehlverhalten diskret melden, um ehrliche/unschuldige Personen davor zu bewahren, mit weiterem Fehlverhalten in Verbindung gebracht zu werden
Der Ruf der betroffenen Person soll nicht geschädigt werden
Der Verdacht auf Fehlverhalten/Betrug muss schnellstmöglich, jedoch nicht später als 48 Stunden nach dem Ereignis dem zuständigen PM oder FU-Head gemeldet werden und das weitere Vorgehen besprochen werden. Ausnahme: Wenn es um die Patientensicherheit geht, muss sofort gehandelt werden!
Sicherung aller Beweise und Dokumente, bevor die betroffene Person konfrontiert wird, sodass keine Manipulation stattfinden kann
Prozessdokumentation:
Erstgespräch
Eingeleitete Maßnahmen/Verfahren
Bei nachgewiesenem Fehlverhalten: Ablage der Dokumentation im TMF (siehe SOP Trial Master File) zusammen mit dem gesamten Schriftverkehr und dem jeweiligen Datenstand
Untersuchung eines Falles bei Verdacht auf Fehlverhalten:
Alle Personen, die an der Untersuchung des Falles beteiligt sind, sollten über Hintergrundwissen verfügen und, sofern es möglich ist, nicht an der klinischen Prüfung beteiligt sein.
Es erfolgt eine gemeinsame Überprüfung des Falles
Feststellung, ob es sich um einen Fall von Betrug/Fehlverhalten handeln könnte. Wenn ja, wird wie folgt vorgegangen:
Nachricht an den Sponsor
Bestätigter Fall von Fehlverhalten/Betrug
Klärung der Gesamtumstände (z.B. vertragliche Verantwortlichkeiten) bezüglich der Rolle des Prüfzentrums bei der Lösung/Untersuchung eines Falles von Fehlverhalten
Ggf. Hinzuziehen eines Anwalts
Information (ggfs. Schriftlich) an:
Sponsor
Zuständige staatliche/lokale Behörden
Ethikkommission
Ggfs. Ärztekammer
Ggfs. Beendigung der Prüfung am Prüfzentrum
Behebung der durch das Fehlverhalten/Betrug verursachten Probleme
Bewertung der Relevanz für die Studie und den Abschlussbericht:
Der Sponsor muss den Vorfall am Prüfzentrum im Abschlussbericht angemessen darstellen
Ausschluss der betroffenen Daten, wenn sich der Betrug auf einzelne Daten bezieht
Datenausschluss eines kompletten Teilnehmers, wenn sich Betrug auf alle Daten dieses Teilnehmers bezieht
Begründung der fehlenden Daten im Bericht und gesonderte Aufführung der Daten der betroffenen Person im Bericht
Zurückziehung/Änderung der Veröffentlichung/des Berichts, wenn das Fehlverhalten/der Betrug erst nach der Einreichung der Veröffentlichung und/oder des Berichts aufgedeckt wird und der jeweilige Betrug irgendeine Relevanz für das Ergebnis der Studie/die Schlussfolgerungen hat.
Vorbeugende Maßnahmen und Maßnahmen zur Aufdeckung von Fehlverhalten/Betrug
Folgende Maßnahmen sollten vom Sponsor eingeführt werden, um das Auftreten von Fehlverhalten/Betrug zu minimieren, insofern dies möglich und/oder notwendig ist:
Überwachung durch Prüfungsausschüsse zur Verhinderung oder Aufdeckung von Fehlern im Prüfungsdesign und bei der Interpretation von Ergebnissen
Vor-Ort-Überwachung durch Monitoring, um Verfahrensfehler bei der Durchführung der klinischen Prüfung in den teilnehmenden Zentren zu verhindern oder aufzudecken.
Anhang
Mitgeltende Dokumente
| Nr. | Dokumenten ID | Dokumententitel |
|---|---|---|
| 1 | HR-SOP-01 | Schulungskonzept am Prüfzentrum |
| 2 | QM-SOP-04 | Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen |
| 3 | QM-LIS-04 | Dokumentations und Aufzeichnungsmatrix |
Die Versionen und das Gültigkeitsdatum der referenzierten Dokumente sind in der Dokumentations- und Aufzeichnungsmatrix dokumentiert.
Versionshistorie
| Version | Gültigkeitsdatum | Autor | Beschreibung der Änderung |
|---|---|---|---|
| 01 | 2023-04-14 | FW | Erste Version |